Auch in Zeiten des Coronavirus sind wir für Sie wie gewohnt erreichbar und selbstverständlich profitieren Sie wie gewohnt von unserer kostenlosen Erstberatung.
Das öffentliche Leben ist derzeit stark eingeschränkt. Selbstverständlich haben auch wir zwar Vorkehrungen getroffen, um die Gefahr einer Ausbreitung durch Kontakte innerhalb unserer Kanzlei einzudämmen. Dies gilt sowohl für den Kontakt unserer Mitarbeiter untereinander als auch für den Kontakt zu unseren Mandanten.
Die Erreichbarkeit zu den üblichen Öffnungszeiten ist gleichwohl sichergestellt. Sie können uns wie gewohnt per Telefon, E-Mail, etc. erreichen. Sie können uns Ihr Anliegen dann schildern und anschließend können wir gemeinsam besprechen, ob auf ein persönliches Treffen (vorerst) verzichtet werden kann. Oftmals können wir alle erforderlichen Schritte bereits völlig ohne persönlichen Kontakt in die Wege leiten.
Für viele, darunter auch neue Mandanten sind wir so bereits in den vergangenen Wochen tätig geworden.
Wenn Sie weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus benötigen, können Sie gerne unsere eigens dafür eingerichtete Seite besuchen und uns außerdem gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Herr Rechtsanwalt Bruns Sie in diesem Fall kompetent beraten.