In einer sorgfältig begründeten Entscheidung vom 25. März 2020 hat das Arbeitsgericht Osnabrück auf unsere Klage hin die Kündigung eines Chefarztes für unwirksam erklärt und den Krankenhausträger u.a. zur vollständigen Zahlung der aufgelaufenen Gehälter verurteilt. Zuvor hatte der Arbeitgeber eine Versetzung an ein anderes Klinikum im Konzern angestrebt und die Weigerung des Chefarztes dann zum Anlass genommen, diesem wiederholt ordentlich und schließlich fristlos zu kündigen. Zahlreiche auf die Klageerhebung hin nachträglich vorgetragenen angeblich weiteren Kündigungsgründe ließ das Arbeitsgericht u.a. wegen des von uns gerügten unzureichenden Sachvortrags und aufgrund mehrfacher formaler Fehler in keinem Punkt gelten, so dass unser Mandant weiter zu beschäftigen bleiben wird.