Inzwischen haben sich zahlreiche weitere Gerichte dem vielbeachteten Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 21.9.2012 ( Az. 12 C 319/12) angeschlossen und den ehemaligen Geschäftsführer der TelDaFax Services GmbH aus Troisdorf gegenüber geprellten Kunden zum Schadensersatz verurteilt. Hier eine kleine Auswahl:
AG Lingen Urt. v. 2.10.13 Az. 4 C 100/13 u.a.; LG Freiburg Urt.v. 5.8.14 Az. 9 S 26/14; LG Berlin Urt.v. 22.7.14 Az. 49 S 40/13; LG Wuppertal Urt. v. 24.4.14 Az. 9 S 2/14. Andere Gerichte setzen die Verfahren teils aus, um das Ergebnis der Strafverfahren beim Landgericht Bonn abzuwarten. In den meisten Urteilen folgen die Gerichte der Argumentation der Kläger auf der Grundlage der späteren Erkenntnisse desVerwalters im Insolvenzverfahren. Viele Gerichte begründen ihre Entscheidung mittlerweile auch mit einer Beweislastumkehr zugunsten der Stromkunden.