AG Lingen Urt. v. 12.6.13 Az. 4 C 1030/12 Carpediem unterliegt beim Amtsgericht Lingen
Die u.a. aus dem Internet im Zusammenhang mit zweifelhaften Anlagegeschäften bekannte Firma „Carpediem“ musste vor dem hiesigen Amtsgericht eine Schlappe hinnehmen:
Carpediem scheiterte mit dem Versuch, gegen eine von uns vertretene Mandantin Geldforderungen durchzusetzen, die auf angeblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der „Vermittlung“ von Vertragskündigungen beruhen sollten, die beim Vertrieb von Finanzanlagen seitens der Fa. Carpediem initiiert worden waren. Unsere Mandantin setzte sich damit erfolgreich zur Wehr gegen die aus ihrer Sicht erlittene Abzocke im Zusammenhang mit der für sie verlustreichen Kündigung bestehender Lebensversicherungsverträge.
Die Entscheidung ist rechtskräftig – Amtsgericht Lingen Az. 4 C 660/11.