0591 47050 / 0591 49955 info@anwaelte-lingen.de

In einem von uns geführten Prozess hat das Arbeitsgericht Lingen unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach vor der Entlassung eines länger erkrankten Mitarbeiters zwingend ein sogenanntes BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX – geprüft und angeboten werden muss. Andernfalls verschiebt sich die Darlegungs- und Beweislast zum Nachteil des Arbeitgebers mit der Folge, dass allein aus diesem Grunde die Kündigung als rechtsunwirksam erachtet werden kann – Urteil vom 28.1.14 Az. 4 Ca 61/13.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren. Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.  Mehr Informationen in der Datenschutzerklärung

Teilen

Diesen Beitrag teilen