Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer von uns vertretenen Witwe gegenüber ihren Stiefsöhnen Recht gegeben. Diese hatten von unserer Mandantin verlangt, ihnen das ihr vor dem Tode des Stiefvaters überlassene Betriebsgrundstück zu übertragen mit der Behauptung, eine entsprechende frühere notarielle Auflage seitens ihrer Großmutter gegenüber dem Vater sei zu deren Gunsten nunmehr so auszulegen. Wären die Stiefsöhne mit dieser Auffassung durchgekommen, wäre unsere Mandantin wirtschaftlich ruiniert gewesen. So aber darf sie nicht nur das Betriebsgrundstück behalten, sondern bekommt auch noch ihre gesamten Prozesskosten von den Gegnern ersetzt. – Urteil vom 7. Juni 2011 – Az. 12 U 6/11
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