Im Rahmen einer Einkommenspfändung behaupten Schuldner manchmal, mit ihrem Nettoeinkommen „zufällig“ knapp unter der Pfändungsfreigrenze zu liegen mit dem Ziel, die Vollstreckung beim Arbeitgeber leerlaufen zu lassen. Dies versuchte in einem von uns geführten Verfahren auch ein angestellter Geschäftsführer. Wir konnten das Gericht aber davon überzeugen, dass dieser angesichts des großspurigen Internetauftritts seiner Firma in Wahrheit über ein Nettoeinkommen von mindestens 10.000.- € pro Monat verfügen müsste, Dieser Argumentation ist das Gericht gefolgt. AG Lingen Urt. v. 18.11.13 Az. 4 C 914/13
Neueste Beiträge
Kategorien
Rechtsanwälte | Fachanwälte – Bruns & Schulte-Nieters
Kontakt
Rechtsanwälte | Fachanwälte
Bruns & Schulte-Nieters
Am Markt 16 / Gymnasialstraße 1
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591 47050
oder: 0591 49955
Telefax: 0591 51276
E-Mail: info@anwaelte-lingen.de
Bruns & Schulte-Nieters
Am Markt 16 / Gymnasialstraße 1
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591 47050
oder: 0591 49955
Telefax: 0591 51276
E-Mail: info@anwaelte-lingen.de
Erreichbarkeit
Mo-Fr: 8:00 - 13:00 Uhr
und: 14:00 - 17:00 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung. Nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiträume