Beratungshilfe – Anwalt muss auf Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen
Wer wegen geringen Einkommens keinen Anwalt bezahlen kann, kann Anspruch auf Beratungshilfe haben. Wenn dem Anwalt dafür Anhaltspunkte vorliegen,muss er darauf hinweisen. Andernfalls muss er vom Mandanten gezahltesHonorar erstatten. Eine Kollegin, die das nicht einsehen wollte, wurde entsprechend verurteilt zugunsten unseres Mandanten. Dabei war seine Situation erkennbar, denn er hatte sich von ihr zuvor wegen seiner Unterhaltssituation beraten lassen. Dennoch hatte sie ein ihr unterbreitetes Angebot zur Einbehaltung eines geringeren Pauschalbetrages rundweg abgelehnt. AG Lingen Urt. v. 26.4.2012 Az. 4 C 234/12