Anwaltsbeiordnung auch imTeilungsversteigerungsverfahren
Bislang lehnten die Rechtspfleger bei den Amtsgerichten regelmäßig eine anwaltiche Beiordnung für bedürftige Antragsteller bei Verfahren zur Teilungsversteigerung immer ab mit der seltsamen Begründung, der Antragsteller könne sich mit seinen Anliegen direkt an das Gericht wenden, so dass kein Anwalt nötig sei. Beim Landgericht Osnabrück konnte nun eine Änderung dieser restriktiven Handhabung erreicht werden. Zukünftig wird damit die Hinzuziehung eines Anwalts auch für Teilungsversteigerungsverfahren für notwendig erachtet (Beschluss vom 10.1.12 Az. 5 T 845/11).