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Ein von uns für eine Mandantin auf Risikoübernahme verklagter Rechtsschutzversicherer – nämlich die LVM – musste vor dem Landgericht Osnabrück eine Schlappe hinnehmen. Dabei ging es um ein Gesamtkostenrisiko von über 60.000.- € über zwei Gerichtsinstanzen. Der Versicherer hatte u.a. argumentiert, es handele sich in dem fraglichen Hauptprozess um eine Erbrechtsstreitigkeit, was vom Rechtsschutzvertrag nicht erfasst wäre, obgleich die Mandantin nicht als Erbin, sondern als Eigentümerin eines ihr zuvor vom Ehemann übertragenen Grundstücks in Anspruch genommen worden war. Auch weitere Einwendungen des Versicherers ließ das Landgericht nicht gelten – Beschluss v. 18.11.11 Az. 9 O 825/11. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Beschluss inzwischen bestätigt (Az. 5 W 71/11).

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