Nicht nur im Reinigungsgewerbe, sondern auch in anderen Wirtschaftszweigen wie z.B. der Gastronomie bekommen wir es immer wieder auch mit Lohndumping zu tun. Das Arbeitsgericht Lingen hat auf eine von uns für einen Gastronomiemitarbeiter geführte Klage den sich für dessen tatsächlichen Arbeitszeiten rechnerisch ergebenden Stundenlohn kurzerhand an den Mindestlohn angepasst. Die für einen längeren zurückliegenden Zeitraum eingeklagten Lohndifferenzen hat das Arbeitsgericht unserem Mandanten voll zugesprochen – Urteil vom 10. Juni 2010 Az. 1 Ca 578/09.